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Taschengelderlass

Die Gewährung von Taschengeld für junge Menschen in stationären Jugendhilfemaßnahmen ist Bestandteil der Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen.

 

Die Höhe des Taschengelds ist in diesem Erlass geregelt:

Taschengelderlass ab Januar 2020

(siehe dazu auch Rundschreiben des HLT)

 

Die jeweilige Höhe ist mit dieser Vorlage zu berechnen:

Excel-Berechnungsvorlage Taschengeld ab 2020

 

Für die Zeit ab 01.01.2023 (Basis nun das Bürgergeld) erfolgte ein Rundschreiben des HLT:

Rundschreiben 036/2023 des Hessischen Landkreistages vom 09.01.2023 zum Taschengeld ab 2023

 

Vorherige Fassungen des Taschengelderlasses finden Sie im Archiv

 

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Quick Links

 

Excel-Berechnungsvorlagen

Kostenbeitrag Eltern Minderjähriger 2022
Kostenbeitrag Eltern Minderjähriger 2024

Kostenbeitrag Eltern Volljähriger 2022
Kostenbeitrag Eltern Volljähriger 2024

KITA-Beitragsübernahme 2023
KITA-Beitragsübernahme 2024

Kostenbeitrag Tagespflege 2023
Kostenbeitrag Tagespflege 2024

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Empfehlungen KITA-Beitrag / Tagespflege
Nebenleistungen in der Jugendhilfe

Sonstiges

Kalkulationsdatei gem. Rahmenvereinbarung

© LAK WIJU & Kostenerstattung der Jugendämter in Hessen
    Uwe Weidner, Main-Taunus-Kreis

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