Neuer Mindestunterhalt ab 2024

Im Bundesgesetzblatt 2023 Teil I - Nr. 330 vom 30.11.2023 ist die Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts ab dem 01.01.2024 veröffentlicht worden. Ab diesem Zeitpunkt liegt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe bei mtl. 480,00 €, in der zweiten Altersstufe bei mtl. 551,00 € und in der dritten Altersstufe bei 645,00 €.

   

 

 

Neue Kostenbeitragsberechnung ab 2024

Basierend auf der Bundesratsvorlage der Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung stehen vorab die Vorlagen zur Berechnung des Kostenbeitrags der Eltern stationär untergebrachter junger Menschen für die Zeit ab 01.01.2024 zur Verfügung.

   

 

 

Nebenleistungsempfehlungen und Taschengeldtabelle ab 2024 verfügbar

Die ab 2024 gültigen Regelbedarfssätze wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In den  Abschnitten P, S und T der Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen sind die sich daraus ergebenden, ab 01.01.2024 gültigen Beträge eingefügt worden. Außerdem wurde die Excel-Datei zur Ermittlung der Taschengeldbeträge ergänzt.

   

 

 

Neue Berechnungsvorlagen nach § 90 Abs. 4 SGB VIII ab 2024

Die Vorlagen zur Berechnung der KITA-Beitragsübernahme bzw. der Kindertagespflege sind (auf Basis eines HHV-Regelbedarfssatzes von 563,00 €) für die Zeit ab 01.01.2024 verfügbar.

   

 

 

Neues Pflegegeld ab Juli 2023, neue Unfallversicherung und Altersvorsorge für 2023

Mit Erlass vom 12.06.2023 wurde das Pflegegeld in Hessen für die Zeit ab 01.07.2023 sowie der Betrag zur Unfallversicherung für Pflegepersonen und der Altersvorsorge für Pflegepersonen für 2023 neu festgelegt.

   

 

 

Neuer PV-Beitrag für untergebrachte junge Menschen ab 2023

Gemäß Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 28.11.2022 erhöht sich der für untergebrachte junge Menschen zu zahlende Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 01.01.2023 auf mtl. 34,52 € bzw. mtl. 38,48 € für Kinderlose.

   

 

 

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