Die Gewährung von Leistungen bei Schulfahrten / Klassenfahrten etc. für junge Menschen in stationären Jugendhilfemaßnahmen ist Bestandteil der Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen.
Die Details regelt der so genannte Schulwandererlass.
Mit Schreiben vom 02.02.2022 informiert das Hessische Kultusministerium im Vorgriff auf den zu ändernden Wandererlass über die Erhöhung der Obergrenzen für Klassenfahrten.
Der AK WiJu befasst sich aktuell mit einer Überarbeitung der Nebenleistungsempfehlungen und wird auch diesen Aspekt berücksichtigen. Allerdings müssen die Änderungen die HLT-Gremien passieren, dies wird beginnend mit der Arbeitsgemeinschaft der JAL erst im Herbst der Fall sein. Die Obergrenzen gelten jedoch bereits seit Februar 2022.
Der eigentliche Wandererlass ist noch in Überarbeitung und soll nach Mitteilung des HKM zum 01.01.2023 in Kraft treten, die hier in Rede stehenden Obergrenzen werden darin Eingang finden.