Pflegegeld in Hessen

Das bei Hilfen nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) zu zahlende Pflegegeld setzt sich aus dem Grundbetrag und dem Erziehungsbeitrag zusammen. Auf das Pflegegeld ist ein Teil des Kindergeldes anzurechnen. 

Der Grundbetrag (Grundpflegegeld) wird gemäß § 39 Abs. 1 SGB VIII zur Bestreitung der Kosten für den Sachaufwand im Rahmen der Vollzeitpflege gewährt. Er ist vom Alter des Pflegekindes abhängig und wird in der Regel einmal jährlich durch Erlass des Hessischen Sozialministeriums neu festgesetzt:

Pflegegelderlass-2024-06-19.pdf 

 

Grundpflegegeld

mtl. ab
01.07.2020

mtl. ab
01.07.2021

mtl. ab
01.07.2022

mtl. ab
01.07.2023

mtl. ab 01.07.2024

Geburt bis Vollendung des
6. Lebensjahres (Alter 0-5)

568,00 €

571,00 €

592,00 €

639,00 €

731,00 €

7. Lebensjahr bis Vollendung des
12. Lebensjahres (Alter 6-11)

653,00 €

657,00 €

726,00 €

783,00 €

864,00 €

ab dem 13. Lebensjahr
(Alter ab 12)

718,00 €

722,00 €

851,00 €

919,00 €

1025,00 €

  

Der Erziehungsbeitrag wird gemäß § 39 Abs. 1 SGB VIII für die Pflege und Betreuung des Kindes im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gewährt. Auch dieser wird durch Erlass des Hessischen Sozialministeriums geregelt. Der Erziehungsbeitrag wird altersunabhängig gezahlt:

Erziehungsbeitrag

mtl. ab
01.07.2020
mtl. ab
01.07.2021
mtl. ab
01.07.2022
mtl. ab
01.07.2023
mtl. ab 01.07.2024

ab Geburt

248,00 €

249,00 €

255,00 €

275,00 €

420,00 €

 

Je nach Konstellation in der Pflegefamilie ist auf das Pflegegeld das hälftige Kindergeld oder ein Viertel des Kindergeldes anzurechnen, das für ein erstes Kind gezahlt wird (Erstkindergeld). Der Abzug findet nur statt, wenn die Pflegeeltern Kindergeld für das jeweilige Pflegekind beziehen:

Kindergeldanrechnung anzurechnen mtl. ab
01.07.2019
mtl. ab
01.01.2021
mtl. ab
01.01.2023

Pflegekind ist ältestes kindergeldberechtigtes 
Kind in der Pflegefamilie

50% des
Erstkindergeldes
in allen Altersstufen

102,00 €

109,50 €

125,00 €

Pflegekind ist nicht ältestes kindergeldberechtigtes
Kind in der Pflegefamilie

25% des
Erstkindergeldes
in allen Altersstufen

51,00 €

54,75 €

62,50 €

 

Vorherige Fassungen finden Sie im Archiv.