Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen

Empfehlungen

Nebenleistungen-2024.pdf (gültig ab 01.01.2024)

Nebenleistungen-2023-05.pdf (gültig ab 01.05.2023)

Nebenleistungen-2023.pdf (gültig vom 01.01.2023 bis 30.04.2023)

 

Die “Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen in der Jugendhilfe“ sind als Anlage 7 ein Bestandteil der Hessischen Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte nach §§ 78 a ff. SGB VIII.

Die Empfehlungen wurden vom “Arbeitskreis Wirtschaftliche Jugendhilfe und Kostenerstattung im Hessischen Landkreistag“ mehrfach überarbeitet und jeweils in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden fortgeschrieben. Änderungen aufgrund gesetzlicher Anpassungen (Regelbetragsstufen in den Abschnitten P, S und T) werden redaktionell ergänzt.

Vorherige Fassungen finden Sie im Archiv.

Eine Word-Version der Empfehlungen kann von hessischen Jugendämtern per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angefordert werden.