Monatliches Pflegegeld für die Vollzeitpflege ab 01. Juli 2011
Den bisher gültigen Pflegegelderlass ab Juli 2009 finden Sie hier.
477,00 EUR
von Geburt bis Vollendung des 6. Lebensjahres (= Alter von 0 bis
inkl. 5 Jahre)
552,00 EUR
vom 7. Lebensjahr bis Vollendung des 12. Lebensjahres
(= Alter von 6 bis inkl. 11 Jahre)
634,00 EUR
ab dem 13. Lebensjahr (= ab Alter
12 Jahre)
222,00 EUR
In allen Altersstufen
dem Grundpflegegeld hinzuzurechnen
In allen Altersstufen von den Pflegegeldbeträgen gem. § 39 Abs. 6 SGB VIII abzusetzen:
50 % des Erstkindergeldes
Sofern das Pflegekind das älteste kindergeldberechtigte
Kind der Familie ist
(ab 01.01.2010: 92,00 EUR)
25 % des Erstkindergeldes
Sofern das Pflegekind nicht das älteste
kindergeldberechtigte Kind der Familie ist
(ab 01.01.2010: 46,00 EUR)
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII zur hälftigen Übernahme von Beiträgen zu einer angemessenen Alterssicherung beläuft sich der Betrag bei Leistungen nach § 33 SGB VIII als Orientierungswert auf 40,00 EUR pro Pflegekind.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII zur Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung werden nachgewiesene Aufwendungen von bis zu 134,00 EUR jährlich pro Pflegeelternteil erstattet. Auf die "Empfehlungen zur Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung in der Vollzeitpflege in Hessen“ wird hingewiesen.