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Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe

Pflegegeldgewährung in Hessen

Monatliches Pflegegeld für die Vollzeitpflege ab 01. Juli 2011

Pflegegelderlass Juli 2011

Den bisher gültigen Pflegegelderlass ab Juli 2009 finden Sie hier.

 

Grundpflegegeld

477,00 EUR
von Geburt bis Vollendung des 6. Lebensjahres (= Alter von 0 bis inkl. 5 Jahre)

552,00 EUR
vom 7. Lebensjahr bis Vollendung des 12. Lebensjahres (= Alter von 6 bis inkl. 11 Jahre)

634,00 EUR
ab dem 13. Lebensjahr (= ab Alter 12 Jahre)

 

Erziehungsbetrag

222,00 EUR
In allen Altersstufen dem Grundpflegegeld hinzuzurechnen

 

Kindergeldanrechnung

In allen Altersstufen von den Pflegegeldbeträgen gem. § 39 Abs. 6 SGB VIII abzusetzen:

50 % des Erstkindergeldes
Sofern das Pflegekind das älteste kindergeldberechtigte Kind der Familie ist
(ab 01.01.2010: 92,00 EUR)

25 % des Erstkindergeldes
Sofern das Pflegekind nicht das älteste kindergeldberechtigte Kind der Familie ist
(ab 01.01.2010: 46,00 EUR)


 

Alterssicherung

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII zur hälftigen Übernahme von Beiträgen zu einer angemessenen Alterssicherung beläuft sich der Betrag bei Leistungen nach § 33 SGB VIII als Orientierungswert auf 40,00 EUR pro Pflegekind.

 

Unfallversicherung

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII zur Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung werden nachgewiesene Aufwendungen von bis zu 134,00 EUR jährlich pro Pflegeelternteil erstattet. Auf die "Empfehlungen zur Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung in der Vollzeitpflege in Hessen“ wird hingewiesen.