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Informationen für Jugendämter in Hessen

Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe

Nebenleistungen der Jugendhilfe in Hessen

Die “Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen in der Jugendhilfe“ sind als Anlage 7 Bestandteil der Hessischen Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte nach §§ 78 a ff. SGB VIII.

Die Empfehlungen wurden vom “Arbeitskreis Wirtschaftliche Jugendhilfe und Kostenerstattung im Hessischen Landkreistag“ überarbeitet und traten in der Neufassung zum 01.01.2010 in Kraft.

Die ab 01.01.2012 geltenden Regelbeträge sind in der hier verfügbaren Fassung berücksichtigt.

Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen (Stand: 01.01.2012)

Bisherige Fassung:

Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen (Stand: 01.01.2011)

 

Sonstige Grundlagen

Hessischer Taschengelderlass

Hessischer Wandererlass 07.12.2009

 

Weitere Informationen

Pflegegeld

Unfallversicherung für Pflegepersonen

 

Hinweis 

Achtung: In Abschnitt H der Nebenleistungs-Empfehlungen wird auf einen veralteten Schulwandererlass Bezug genommen.

Der aktuelle Erlass ist hier verfügbar. Die Einarbeitung des Verweises in die Empfehlungen wird noch geklärt.