Die “Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen in der Jugendhilfe“ sind als Anlage 7 Bestandteil der Hessischen Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte nach §§ 78 a ff. SGB VIII.
Die Empfehlungen wurden vom “Arbeitskreis Wirtschaftliche Jugendhilfe und Kostenerstattung im Hessischen Landkreistag“ überarbeitet und traten in der Neufassung zum 01.01.2010 in Kraft.
Die ab 01.01.2012 geltenden Regelbeträge sind in der hier verfügbaren Fassung berücksichtigt.
Empfehlungen
zur Gewährung von Nebenleistungen (Stand: 01.01.2012)
Bisherige Fassung:
Empfehlungen
zur Gewährung von Nebenleistungen (Stand: 01.01.2011)
Hessischer
Wandererlass 07.12.2009
Unfallversicherung für Pflegepersonen
Achtung: In Abschnitt H der Nebenleistungs-Empfehlungen wird auf einen veralteten Schulwandererlass Bezug genommen.
Der aktuelle Erlass ist hier verfügbar. Die Einarbeitung des Verweises in die Empfehlungen wird noch geklärt.