Heranziehung zu den Kosten
Heranziehungsrichtlinie überarbeitet
Im Zuge der Anpassung der Heranziehungsrichtlinie an die neuere Rechtsprechung hat die vom Landesarbeitskreis "Wirtschaftliche Jugendhilfe" eingesetzte Unterarbeitsgruppe einige Änderungen und vor allem die von den hessischen Jugendamtsleitungen im Frühjahr 2010 beschlossene Anpassung zur Fahrtkostenberücksichtigung (siehe Schreiben an JAL) in den Richtlinientext eingearbeitet.
Schreiben
an JAL Maerz 2010.pdf
Heranziehungsrichtlinie 2010.pdf
Die Änderungen zur vorherigen Fassung der Richtlinie sind in folgender Datei farblich gekennzeichnet:
Heranziehungsrichtlinie
mit Aenderungskennzeichnung 30.03.2010.pdf
Im Rahmen der nächsten Sitzung des LAK WIJU Anfang Oktober 2010 werden weitere Ergänzungen zu der Richtlinie vorgestellt. Im wesentlichen wird sodann die Heranziehung von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit hinzu kommen.
Seit dem 19.08.2010 gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Heranziehung von Kostenbeiträgen nur insoweit zulässt, wie der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt nicht gefährdet ist. Auch dies wird sich ggf. auf die Richtlinie auswirken. Nähere Infos zu dem Urteil
Hinweise
Die oben verfügbare Richtlinie steht seit dem 30.03.2010 hier zur Verfügung. Der Landesarbeitskreis hat in der Vergangenheit empfohlen, auf Basis der vorherigen Fassung der Richtlinie durchgeführte Berechnungen so zu belassen und lediglich für neue Berechnungen die jetzige Fassung anzuwenden.
Die nächsten Aufgaben der Unterarbeitsgruppe sind:
- Klärung der Berücksichtigung von Ausbildungsgeld
- Ermittlung des Einkommens von Selbstständigen
Frühere Versionen der Richtlinie
Die bisherigen Versionen der Heranziehungsrichtlinie können Sie hier einsehen oder herunterladen.