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für Jugendämter in Hessen

Heranziehung zu den Kosten - Aktuell

Stellt das neue Urteil die mit dem KICK eingeführte Abkehr vom Unterhaltsrecht in Frage ?

"Die Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe muss den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt belassen - das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.08.2010 entschieden, dass die Heranziehung eines Vaters zum Kostenbeitrag für seine beiden in Jugendhilfeeinrichtungen untergebrachten Kinder rechtswidrig ist, soweit ihm weniger von seinem Einkommen verbleibt, als er nach dem Unterhaltsrecht für sich behalten dürfte."

 

Das Urteil liegt noch nicht vor, die vg. Information stammt aus der Pressemitteilung des Gerichts.

 

Aktuelle Infos finden Sie auch hier: BVerwG 5 C 10.09

 

Sobald das Urteil in voller Länge bekannt ist, wird sich die Arbeitsgruppe "Heranziehungsrichtlinie" damit beschäftigen und prüfen, inwieweit dieses Urteil Auswirkungen auf die Richtlinie und die Kostenbeitragsberechnungen hat.