Leistungsgewährung
Pflegegeld
Monatliches Pflegegeld für die Vollzeitpflege ab 01. Juli 2009
Grundlage:
Pflegegelderlass_Juli_2009.pdf
Grundpflegegeld
473,00 EUR - von Geburt bis Vollendung des 6. Lebensjahres (= Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahre)
547,00 EUR - vom 7. Lebensjahr bis Vollendung des 12. Lebensjahres (= Alter von 6 bis einschließlich 11 Jahre)
628,00 EUR - ab dem 13. Lebensjahr (= ab Alter 12 Jahre)
Erziehungsbetrag
220,00 EUR - In allen Altersstufen hinzuzurechnen
Kindergeldanrechnung
Anrechnung auf die Pflegegeldbeträge nach § 39 Abs. 6 SGB VIII:
50 % bzw. 25 % des Erstkindergeldes (bis 31.12.2009: 82,00 / 41,00 EUR; ab 01.01.2010: 92,00 / 46,00 EUR)
Unfallversicherung
Der HLT weist auf die Änderung der Empfehlungen zur Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung in der Vollzeitpflege in Hessen hin. Die aktuelle Fassung der Empfehlungen sowie das dazu gehörende Rundschreiben und das Schreiben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege vom 09.03.2010 sind hier verfügbar:
Empfehlungen
zur Übernahme von Beiträgen zur Unfallversicherung