Informationen
für Jugendämter in Hessen

Leistungsgewährung

Pflegegeld

Monatliches Pflegegeld für die Vollzeitpflege ab 01. Juli 2009

Grundlage:

Pflegegelderlass_Juli_2009.pdf

 

Grundpflegegeld

473,00 EUR - von Geburt bis Vollendung des 6. Lebensjahres (= Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahre)

547,00 EUR - vom 7. Lebensjahr bis Vollendung des 12. Lebensjahres (= Alter von 6 bis einschließlich 11 Jahre)

628,00 EUR - ab dem 13. Lebensjahr (= ab Alter 12 Jahre)

 

Erziehungsbetrag

220,00 EUR - In allen Altersstufen hinzuzurechnen

 

Kindergeldanrechnung

Anrechnung auf die Pflegegeldbeträge nach § 39 Abs. 6 SGB VIII:

50 % bzw. 25 % des Erstkindergeldes (bis 31.12.2009: 82,00 / 41,00 EUR; ab 01.01.2010: 92,00 / 46,00 EUR)

 

Unfallversicherung

Der HLT weist auf die Änderung der Empfehlungen zur Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung in der Vollzeitpflege in Hessen hin. Die aktuelle Fassung der Empfehlungen sowie das dazu gehörende Rundschreiben und das Schreiben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege vom 09.03.2010 sind hier verfügbar:

Empfehlungen zur Übernahme von Beiträgen zur Unfallversicherung

Schreiben_BGW_09.03.2010.pdf

RS 2192010.pdf